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Klammerkorb mit Henkel

41,73 67,41  inkl. MwSt.

Handgefertigter Klammerkorb mit Henkel – aus der Blindenwerkstatt
Entdecken Sie ein echtes Unikat: Unsere Klammerkörbe werden mit viel Liebe und handwerklichem Geschick von blinden Handwerkern gefertigt. Ideal zur Aufbewahrung von Wäscheklammern, Kleinteilen oder einfach als stilvoller Hingucker im Alltag.
💚 Wahlweise mit 50 oder 100 bunten Wäscheklammern oder ohne Zubehör erhältlich.
👐 Jeder Kauf unterstützt direkt die Blindenwerkstatt.

👉 Jetzt bestellen und ein Stück echte Handarbeit nach Hause holen!

Beschreibung

Handgefertigter Klammerkorb mit Henkel: Ein Meisterwerk aus der Blindenwerkstatt

Einzigartige Handwerkskunst

In einer Welt, in der Massenproduktion vorherrscht, gibt es etwas unglaublich Wertvolles in einem handgefertigten Stück, das mit Liebe und Hingabe hergestellt wurde. Der handgefertigte Klammerkorb mit Henkel aus der Blindenwerkstatt ist nicht nur ein praktisches Utensil zur Aufbewahrung, sondern auch ein eindrucksvolles Stück Kunsthandwerk. Jeder Korb erzählt seine eigene Geschichte, geprägt von den Fähigkeiten und der Hingabe talentierter blinder Handwerker.

Die Bedeutung der Blindenwerkstatt

Die Blindenwerkstatt ist ein Ort, an dem Kreativität und handwerkliches Können aufeinandertreffen. Hier wird nicht nur die traditionelle Korbflechterei weitergegeben, sondern auch die Würde und Selbstbestimmung der blinden Handwerker gefördert. Durch die Herstellung der Körbe wird nicht nur die Feinmotorik trainiert, sondern auch das Selbstbewusstsein gestärkt.

Traditioneller Herstellungsprozess

Die Fertigung dieser kunstvollen Klammerkörbe beginnt mit einem aufwendigen traditionellen Prozess:

  1. Auswahl der Materialien:

    • Hergestellt wird der Korb aus feiner Weide, die für ihre Flexibilität und Haltbarkeit bekannt ist.
  2. Eintauchen der Weiden:

    • Um die Biegsamkeit der Weiden zu verbessern, werden sie sorgfältig eingeweicht.
  3. Flechten von Hand:

    • Die talentierten Handwerker verwenden ihr geschultes Tasten, um jede Weide präzise zu formen. Sie verlassen sich auf ihr Gefühl und ihre Erfahrung, um einen stabilen und ästhetisch ansprechenden Korb zu schaffen.
  4. Fertigstellung:

    • Jede Biegung und jeder Handgriff ist durchdacht. Der gesamte Prozess erfordert Geduld und Geschick.

Ein unverwechselbares Design

Der Klammerkorb zeichnet sich nicht nur durch seine Funktionalität aus, sondern auch durch ein außergewöhnliches Design. Mit einem praktischen Henkel ausgestattet, ist der Korb leicht zu transportieren und eignet sich perfekt für den Einsatz im Haushalt oder im Garten.

Das Klammerkörbchen-Set

Für noch mehr Funktionalität können Käufer ein Set bestehend aus einem Wäscheklammerkorb und einem Pack mit 50 oder 100 bunten Kunststoff-Wäscheklammern erwerben:

  • Wäscheklammern:

    • Die Klammern werden ebenfalls von blinden Handwerkern hergestellt und bieten eine ausgezeichnete Haltekraft.
    • Sie sind robust, langlebig und ideal für den täglichen Gebrauch.
  • Flexible Auswahl:

    • Sie haben die Möglichkeit, den Korb auch einzeln zu bestellen.

Unterstützung projektbezogener Teilhabe

Mit jedem Kauf unterstützen Sie nicht nur die talentierten Handwerker der Blindenwerkstatt, sondern tragen auch zur Förderung ihrer Fähigkeiten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinschaft bei. Ihre Investition in die handgefertigten Produkte ist eine Investition in Menschen und deren Fähigkeiten.

Benefits des Klammerkorbs und der Wäscheklammern

  • Förderung der Fingerfertigkeit:

    • Unterstützen Sie die Entwicklung der Feinmotorik blinder Handwerker durch den Kauf des Sets.
  • Nachhaltigkeit:

    • Durch die Verwendung natürlicher Materialien leisten Sie einen Beitrag zum nachhaltigen Konsum und umweltbewussten Handeln.
  • Einzigartigkeit:

    • Jedes Stück ist ein Unikat, das sich durch eine individuelle Geschichte und Handwerkskunst auszeichnet.

Fazit

Der handgefertigte Klammerkorb mit Henkel aus der Blindenwerkstatt ist mehr als nur ein Aufbewahrungsmittel für Wäscheklammern. Er ist ein Kunstwerk, das mit viel Liebe und Hingabe gefertigt wurde. Jedes Mal, wenn Sie diesen Korb verwenden, halten Sie ein Stück Handwerkskunst in der Hand, das nicht nur praktisch ist, sondern auch eine Geschichte von Können und menschlicher Verbindung erzählt.

Investieren Sie in die Kunstfertigkeit und den künstlerischen Ausdruck talentierter blinder Handwerker. Unterstützen Sie die Blindenwerkstatt und bringen Sie ein einzigartiges Stück in Ihr Zuhause – für die Schönheit, die Funktionalität und die Geschichte, die es mit sich bringt!

Hier bekommen Sie die Klammern einzeln und farblich sortiert.

Hier bekommen Sie alternativ Natur Holz Klammern.

Zusätzliche Informationen

Klammerkorb

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Uncategorized FAQ

  • Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe

    Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

     

    Unternehmen, die Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Blindenwerkstätten vergeben, profitieren von steuerlichen Vorteilen. Gemäß § 223 SGB IX können sie 50 Prozent der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der zu zahlenden Summe abziehen. Neben dem Kauf von Produkten können Firmen auch Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die von einer WfbM erbracht werden.

     

    Die Höhe des anrechenbaren Anteils der Arbeitsleistung hängt von den Materialkosten ab sowie davon, wie viele nicht behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Arbeitsleistung beteiligt sind. Dieser Anteil wird individuell für jede Werkstatt festgelegt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

     

    Anrechenbare Aufträge:

    – Aufträge, die im jeweiligen Anzeigejahr von der Werkstatt ausgeführt und bis spätestens 31. März des Folgejahres bezahlt wurden.

    – Direkt an die Werkstätten erteilte und bezahlte Aufträge. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

    Praktischer Tipp:

    Für mehrere Aufträge im Anzeigejahr kann eine Jahresrechnung angefordert werden, was einige Werkstätten automatisch tun.

     

    Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt:

    Schwerbehinderte Menschen, die in einer WfbM arbeiten und später in einem regulären Unternehmen beschäftigt werden, können für diese Zeit auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.

     

    Neue Regelung ab 2024:

    Ab dem Anzeigejahr 2024 können schwerbehinderte Menschen, die zuvor in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren oder ein Budget für Arbeit erhalten haben, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.  Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe
    Unabhängig von den Gesetzesänderungen der letzten Zeit gilt nach wie vor die gesetzlich festgeschriebene Anrechnungsregelung:

    Sie können beim Kauf von Blindenware 50 Prozent der auf der Rechnung ausgewiesenen ablöseberechtigten Blinden-Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
    Durch die Kürzung des Betrages für die Ausgleichsabgabe sparen Sie bares Geld.
    Hier nachschlagen!

     

     

     

    Alte Information: Rechnungsdetails
    Beim Kauf von Blindenware bescheinigen wir den Anteil des Materialwertes und den Anteil der Arbeitsleistung der Werkstatt gesondert auf der Rechnung.
    Von der ausgewiesenen Arbeitsleistung, auf der Rechnung als ablöseberechtigte Blinden-Arbeitsleistung bezeichnet, können 50 Prozent auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
    Die bezogene Zusatzware kann seit dem 01.08.1996 nicht mehr angerechnet werden.

    Höhe der Ausgleichsabgabe
    Nach dem Schwerbehindertengesetz müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Dies sind die sogenannten Pflichtplätze. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss der Arbeitgeber monatlich eine Ausgleichsabgabe von 105 bis 260 Euro zahlen. Die Höhe der jeweiligen Ausgleichsabgabe wird anhand der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote Schwerbehinderter berechnet:
    • Beschäftigungsquote von 3 % bis unter 5 % = 105 Euro
    • Beschäftigungsquote von 2 % bis unter 3 % = 180 Euro
    • Beschäftigungsquote von weniger als 2 % = 260 Euro

    Kleinbetriebsregelung
    Für Arbeitgeber, die im Jahresmittel bis zu 39 zu berücksichtigende Beschäftigte haben, beträgt die Ausgleichsabgabe abweichend hiervon 105 Euro, sofern sie jahresdurchschnittlich weniger als einen Schwerbehinderten beschäftigen.
    Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 zu berücksichtigenden Beschäftigten und einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei Schwerbehinderten 105 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem Schwerbehinderten 180 Euro.

    Zahlung der Ausgleichsabgabe
    Der Arbeitgeber hat die zu entrichtende Ausgleichsabgabe selbst zu errechnen und einmal jährlich an die für seinen Sitz zuständige Hauptfürsorgestelle abzuführen.
    In der Praxis bedeutet dies, Sie erhalten einen vom zuständigen Arbeitsamt einen Fragebogen. In diesem müssen Sie angeben, wie viele Beschäftigte Sie in Ihrem Betrieb haben und wie viele davon im Jahresdurchschnitt Schwerbehinderte sind. Anhand des Fragebogens errechnen sie Ihre Zahllast selbst. Am Ende des Formblattes werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie Lieferungen von Schwerbehindertenbetrieben und Blindenbetrieben in Abzug bringen und diese Summe gleich als geleistete Zahlung kürzen können.
    Blindenwarenbezug bedeutet also für Sie bares Geld, weil der auf unserer Rechnung vermerkte anrechenbare Betrag direkt Ihre Zahllast bei der Ausgleichsabgabe senkt.
    Als Beweis für die Richtigkeit Ihrer Kürzung legen Sie dem ausgefüllten Formular bitte ein Duplikat unserer Rechnung bei.

    Aktuelle Gesetzeslage
    Die Beschäftigungspflichtquote für Schwerbehinderte bleibt auch im Jahr 2003 bei 5%.
    Die Zielvorgabe des SGB IX, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 25% innerhalb der letzten drei Jahre zu senken, wurde knapp verfehlt. Dennoch soll die Beschäftigungspflichtquote nicht erhöht werden. Stattdessen sind Erleichterungen für Arbeitgeber geplant.
    Innerhalb des SGB IX ist geregelt, dass Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen haben (Beschäftigungspflichtquote), ansonsten sind sie zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Nach § 71 SGB IX sollte sich diese Quote automatisch zum 1.1.2003 auf 6% (wie vor dem 1.10.2000) erhöhen, wenn nicht die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Oktober 2002 um mindestens 25% geringer ist als im Oktober 1999.
    Dieses Ziel ist knapp verfehlt worden. Im Oktober 2002 waren rund 144.000 Schwerbehinderte arbeitslos – rund 45.000 weniger (oder 23,9%) als im Oktober 1999. Dennoch will Bundesministerin Ulla Schmidt an der 5%-Pflichtquote zumindest für das Jahr 2003 festhalten. Dies ergibt sich aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze“.
    Die Einführung einer Kleinbetriebsklausel ist geplant.
    Ebenso wie bei der Ausgleichsabgabe ist nun auch bei der Beschäftigungspflichtquote die Einführung einer Kleinbetriebsklausel geplant. § 71 Abs. 1 Satz 1 SGB IX soll derart verändert werden, dass sich die Beschäftigungspflicht nicht mehr nach der monatlichen Situation, sondern nach der jahresdurchschnittlich monatlichen Zahl der Arbeitsplätze richtet. Das bedeutet, Arbeitgeber mit monatlich bis zu 39 Arbeitsplätzen müssen im Jahresdurchschnitt je Monat einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit monatlich bis zu 59 Arbeitsplätzen müssen im Jahresdurchschnitt je Monat zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
    Ursprünglich sollten die Neuregelungen zum 1.1.2003 in Kraft treten. Das Gesetz wurde in der ersten Dezemberwoche im Bundestag beraten und dann an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit verwiesen.

    Alle Angaben auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und ihr Zutreffen im Einzelfall kann jedoch nicht übernommen werden.
    Bei Fragen zur Ausgleichsabgabe und zur Beschäftigungsquote hilft Ihnen Ihre zuständige Hauptführsorgestelle.

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