Ausgleichsabgabe
Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Unternehmen, die Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Blindenwerkstätten vergeben, profitieren von steuerlichen Vorteilen. Gemäß § 223 SGB IX können sie 50 Prozent der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der zu zahlenden Summe abziehen. Neben dem Kauf von …